INTERNATIONALES
DJANGO REINHARDT FESTIVAL
AUGSBURG

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Kurhaustheater GmbH und den Besuchern ihrer Vorstellungen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen im Kurhaus Göggingen und werden vom Kunden beim Kauf einer Eintrittskarte anerkannt.

 

1. KARTENVORVERKAUF/ABENDKASSE

1.1  Der allgemeine Kartenvorverkauf für die Veranstaltungen der neuen Spielzeit beginnt mit der Veröffentlichung des vorliegenden Spielzeitprogramms. Für einzelne Veranstaltungen können geänderte Regelungen getroffen werden.

1.2  Die Kurhaustheater GmbH weist darauf hin, dass das Angebot für den Vorverkauf durch bestehende Abonnements, Kontingente für unsere Premiumkunden sowie Veranstalter oder Sponsorenverträge und anderweitige Regelungen, die im Ermessen der Kurhaustheater GmbH liegen, begrenzt sein kann.

1.3  Alle Einzelkartenpreise verstehen sich zzgl. Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr.

1.4  Karten können telefonisch gebucht werden. Die Bezahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift-Verfahren. Hierfür wird ausschließlich die EURO-EXPRESSLASTSCHRIFT (COR1-Lastschrift) verwendet. Das Belastungsdatum wird telefonisch und mit dem Erhalt der Eintrittskarten auf der beigefügten Quittung mitgeteilt. Ist ein Kartenversand per Briefwurfsendung gewünscht, werden Versandkosten erhoben.

1.5  Karten können auch online gebucht werden. Die Bezahlung erfolgt in diesem Fall per Kreditkarte. Die Karte muss vom Besucher selbst ausgedruckt und zur Veranstaltung mitgebracht werden. Es fällt eine Internet-Servicegebühr an, die im ausgewiesenen Endpreis enthalten ist.

1.6  Mit der Kartenbuchung gestattet der Kunde die Speicherung seiner Daten im Ticketsystem. Die Kurhaustheater GmbH verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.

 

2. RESERVIERUNGEN

Die Kurhaustheater GmbH nimmt keine unverbindlichen Platzreservierungen entgegen. Ausgenommen sind Reservierungen mit der TheaterCard Firma oder wenn damit die Einlösung von Gutscheinen verbunden ist.

 

3. EINLÖSEN VON GUTSCHEINEN

3.1 Im Vorverkauf können Eintrittskarten ganz oder teilweise mit Parktheater-Gutscheinen bezahlt werden. Wenn die Buchung telefonisch erfolgt, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, den Gutschein bzw. die Gutscheine innerhalb von fünf Werktagen nachzureichen. Bis zum Ablauf dieser Frist können die Plätze reserviert werden.

3.2 Abo-Tauschgutscheine verlieren jeweils am Ende der Spielzeit ihre Gültigkeit und können nicht auf die nachfolgende Spielzeit übertragen werden.

 

4. RÜCKNAHME /TAUSCH

4.1 Eintrittskarten können bis 48 Stunden vor der Veranstaltung bei Vorlage der Originalkarte/n in einen Tauschgutschein mit einer Laufzeit von einem Jahr umgetauscht werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € pro Karte erhoben. (Bitte die Öffnungszeiten des Ticketservice beachten.)

4.2 Bei Vorstellungsausfall bietet die Kurhaustheater GmbH dem Kunden den Umtausch gegen gleichwertige Karten für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Spielzeit an oder schreibt den Betrag in Form eines Gutscheins gut oder erstattet den Kaufpreis. Der Tausch bzw. die Rückgabe hat innerhalb von drei Wochen nach dem Vorstellungsausfall bei der Kurhaustheater GmbH zu erfolgen.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Karten, die bei einer auswärtigen Vorverkaufsstelle erworben wurden.

4.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

5. ERMÄSSIGUNGEN

Bei Inanspruchnahme einer Ermäßigung ist der entsprechende Berechtigungsausweis am Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Als Nachweis des Alters wird nur ein Personalausweis bzw. ein vergleichbares Dokument einer öffentlichen Stelle anerkannt. Ohne diesen Nachweis ist der Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis nachträglich zu entrichten.

 

6. THEATERCARDS

Alle TheaterCards sind ab Kauf ein Jahr lang gültig.

 

7. BILD- UND TONAUFNAHMEN

7.1 Während der Veranstaltung sind Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzpflichten auslösen.

7.2 Besucher des Parktheaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass die Kurhaustheater GmbH oder deren Mieter im Rahmen der Veranstaltung Fotoaufnahmen macht und diese ohne zeitliche Beschränkung in ihren gedruckten Veranstaltungskalendern (Spielzeitjahresprogramme, Quartalshefte, Flyer o. ä.) vervielfältigt und verbreitet werden. Die Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

Sofern Film-/Fotoaufnahmen zu darüber hinausgehender Verwendung erstellt werden, werden die Besucher gesondert auf der Homepage und am Veranstaltungstag darauf aufmerksam gemacht.

 

8. KARTENVERLUST

Bei Kartenverlust stellt der Ticketservice eine Ersatzkarte aus, wenn der Betroffene nachweisen bzw. glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte und dafür eine schriftliche Erklärung mit Haftungsübernahme abgibt. Nach Ausstellen einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit.

 

9. ROLLSTUHLPLÄTZE

9.1 Rollstuhlplätze stehen in beschränkter Anzahl im Umgang des Theaters zur Verfügung. Da hierfür reguläre Plätze ausgebaut werden müssen, können Rollstuhlplätze nur im Vorverkauf der Kurhaustheater GmbH gebucht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Begleitperson den Platz daneben oder im Ausnahmefall direkt dahinter einnimmt.

9.2 Rollstuhlfahrer werden besonders gebeten, sich rechtzeitig einzufinden und sich an der Garderobe zu melden. Der Zugang ins Theater erfolgt über den Jean-Keller-Flügel. Der Besucherservice ist bei der Benutzung des Aufzugs behilflich.

 

10. GARDEROBE

10.1 Mäntel, Jacken, Schirme, Rucksäcke und andere sperrige Gegenstände dürfen nicht mit in den Theatersaal genommen werden. Bei Aufbewahrung an der gebührenpflichtigen Garderobe erhält der Besucher dafür eine Garderobenmarke; das Servicepersonal händigt gegen Vorlage dieser Marke ohne Nachprüfen der Berechtigung die Garderobe wieder aus.

10.2 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobenstücke an der gebührenpflichtigen Garderobe sind dem Servicepersonal unverzüglich zu melden.

10.3 Mit Aushändigung der Garderobenmarke an der gebührenpflichtigen Garderobe übernimmt die Kurhaustheater GmbH die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe und Aufbewahrung dieser Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers.

 

11. FUNDSACHEN

11.1 Es wird gebeten, Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Parktheaters gefunden werden, beim Besucherservice abzugeben.

11.2 Beim Verlust von Gegenständen hat der Besucher die Möglichkeit, am Tag nach der Veranstaltung beim Ticketservice nachzufragen.

 

12. VERSPÄTETER EINLASS

Aus Rücksichtnahme auf die anderen Besucher und die Künstler besteht nach Veranstaltungsbeginn bis zur Pause kein Anspruch auf Einlass.

 

13. HAUSRECHT

Das Personal der Kurhaustheater GmbH ist berechtigt, Besucher aus dem Haus zu weisen, wenn andere Besucher durch ihr Verhalten belästigt werden oder wenn die Vorstellung erheblich gestört wird. Bei wiederholten Verstößen gegen das Hausrecht kann die Kurhaustheater GmbH ein Hausverbot aussprechen.

 

14. SONSTIGE REGELUNGEN

14.1 Die Kurhaustheater GmbH behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung sowie die Anfangszeiten auch kurzfristig zu ändern.

14.2 Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Garderobenbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

 

Stand 11. Juli 2016